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Herzlichen Dank für Ihren Besuch,
hier finden Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unser Vertriebsteam.
1. Geltungsbereich
Sax GmbH verkauft ausschließlich zu diesen Verkaufsbedingungen, die Sie mit Ihrer Bestellung anerkennen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn und soweit sie durch uns schriftlich bestätigt sind.
2. Vertragsabschluss
Unser Angebot gilt für Industrie, Handel, Behörden, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige. Sie bestätigen mit Ihrer Bestellung die Verwendung der Ware im Rahmen ihrer gewerblichen / behördlichen Tätigkeit. Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. Ihre Bestellung wird erst durch unsere Annahme verbindlich. Sax GmbH behält sich Änderungen der Produkte durch technische und qualitative Verbesserungen sowie Irrtümer durch etwaige Druck-/übertragungsfehler vor. Für Produkte, die wir von Zulieferern beziehen, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn und soweit unser Vorlieferant uns gegenüber von seiner Lieferverpflichtung frei wird; hiervon würden wir Sie unverzüglich informieren. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Schwandorf.
3. Preisgestaltung
Alle Preise sind Nettopreise zzgl. der bei Auslieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir liefern Bestellungen aus unserem Online-Shop grundsätzlich frei Haus.
Unter 50 Euro + MwSt. berechnen wir 5 EUR+MwSt. Frachtkostenanteil. Für Inseln und Auslandslieferungen gelten gesonderte Frachtbedingungen.
4. Lieferung und Zahlung
Soweit nicht anderes vereinbart liefert Sax GmbH frei Bordsteinkante ohne Montage und ohne Deko-Material. Erfüllungsort ist Ort der Versendung der Ware. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert haben. Sax GmbH bietet auf Wunsch auch den versicherten Versand an. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgt Lieferung schnellstmöglich. Jeder Liefertermin gilt als annähernd vereinbart. Schadensersatz wegen verfrühter oder verspäteter Lieferung wird ausgeschlossen. Teilleistungen sind zulässig.
Zahlungen haben grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit auf das jeweils angegebene Konto zu erfolgen. Das in unserer Rechnung angegebene Zahlungsziel gilt als vertraglich vereinbartes Fälligkeitsdatum.
Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch Verzug ein, ohne dass es hierzu noch einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kreditzinsen, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches [ BGB ] zu verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben hiervon unberührt.
Wechsel nehmen wir nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung entgegen. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sind vom Vertragspartner zu tragen.
Im Falle verzögerter Zahlung können wir nach schriftlicher Mitteilung an den Vertragspartner die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern, sind wir berechtigt, die Leistung zu verweigern und dem Vertragspartner eine angemessene Frist zu bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des Vertragspartners oder erfolglosem Fristablauf können wir vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten. Ein Aufrechnungsrecht besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
Für verspätete Zahlungen berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung der Rechnung behält Sax GmbH das Eigentum an den gelieferten Produkten. Für den Fall, dass Sie die von Sax GmbH gelieferten Produkte im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs veräußern, verarbeiten oder umbilden, treten Sie schon jetzt die hieraus entstehenden Forderungen bzw. Ansprüche gegen Dritte an Sax GmbH ab, allerdings ohne Verpflichtungen für Sax GmbH auszulösen. Sax GmbH macht die Forderungen bzw. Ansprüche aus abgetretenem Recht im eigenen Namen geltend.
6. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemä&sz Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Verpflichtung gemä&sz
§ 312 e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
SAX GmbH, z. Hd. Herrn Manfred Sax, Egelseerstr. 13, 92421 Schwandorf,
Tel.: 09431-6001-0, Fax: 09431-6001-99, E-Mail: sax@sax-online.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschlie&szlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen in etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre –
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz
für eine durch die bestimmungsgemä&sze Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum
in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht
und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt
oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung
oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von
30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung
Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind
oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
7. Beanstandungen
Bitte prüfen Sie die Ware beim Empfang auf ihre Unversehrtheit, wie dies gesetzlich vorgesehen ist. Offensichtliche Mängel sind Sax GmbH unverzüglich, versteckte Mängel innerhalb einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Liegt ein bei Anlieferung erkennbarer Transportschaden vor, ist dieser sofort vom Auslieferer schriftlich bestätigen zu lassen.
8. Gewährleistung
Auf alle Produkte leistet Sax GmbH für die Fehlerfreiheit von Material und Verarbeitung, nicht jedoch für Verschleiß oder unsorgfältige Behandlung. Bei gewerblichem Einsatz gilt ein Garantiezeitraum von 12 Monaten, bei privatem Einsatz 24 Monate. Soweit für einzelne Produkte ausdrücklich ein längerer Gewährleistungszeitraum angegeben wird, gilt selbstverständlich dieser.
Bei berechtigter Mängelrüge leistet Sax GmbH nach eigener Wahl Nachbesserung oder Nacherfüllung. Schadensersatzansprüche gegen uns können wir nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder der Nichteinhaltung einer ausdrücklich gewährten Garantie anerkennen. Außer bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
9. Einbau von Kfz-Teilen
Kfz-Teile sind ausschließlich von Fachleuten einzubauen. Für Folgeschäden durch unsachgemäßen Einbau können wir keine Haftung übernehmen.
10. Aufbau
Wenn Sie Ihre bei uns bezogenen Artikel nicht selbst aufbauen wollen, nehmen wir Ihnen die Montage gerne ab. Für unseren Aufbauservice berechnen wir nur unseren Aufwand. Ein Angebot erhalten Sie telefonisch unter: 09431-600 125. Bitte beachten Sie die Einschränkungen Ihres Rückgaberechts für montierte Artikel.
11. Rechtswirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenigen des gesamten Rechtsgeschäfts nicht.
Hinweis zur Datenspeicherung: Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, dass wir die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.
Montagebedingungen
(Stand August 2009)
Die Montagekosten unterliegen einer Festpreiskalkulation des Auftragnehmers (AN). Zum Ausschluss unvorhersehbarer Kosten sind vom Auftraggeber (AG) Voraussetzungen zu erfüllen.
Lieferung: Abhängig vom Materialvolumen erfolgt die Lieferung nicht immer durch unsere Fachmonteure. In diesem Fall ist der AG für das Entladen des Lieferfahrzeuges und den Transport zum Montageort verantwortlich.Der Wareneingang ist zu prüfen. Aus unsachgemäßem Transport oder unsachgemäßer Lagerung (durch AG) entstandene Schäden werden von uns nicht kostenlos ersetzt. Sollte die Lieferung durch unsere Fachmonteure erfolgen, so ist die Verbringung vom AG innerbetrieblich, z.B. durch Stellung von Transportmitteln, zu unterstützen.
Montage: Vor Arbeitsbeginn ist dem Montageleiter ein verantwortlicher Mitarbeiter/in des AG vorzustellen. Nur gegenüber dieser Person betrachten wir uns weisungsgebunden.(ausgenommen z. B. Werkschutz-, Feuerwehr- und Sanitätskräfte) Nach Beendigung der Montage ist ein Abnahmeprotokoll vom AG und AN zu erstellen. Das Formular kann dem AG gerne vorab vorgelegt werden. Sollte zeitbedingt eine Abnahme am selben Tag nicht möglich sein, ist dieses zum Montagebeginn bekannt zu geben. Eine notwendige AG-Sicherheitseinweisung ist dem AN vor Angebotsabgabe mitzuteilen. Bei Anlagen, die aus schweren, oder hoch zu positionierenden Teilen bestehen, ist durch den AG ein Stapelgerät mit ausreichender Leistungen zur Verfügung zu stellen.
Montageort: Der Montageort muss soweit vorbereitet sein, dass mit der Montage unverzüglich begonnen werden kann. Es darf keine Behinderung durch nicht vorhandene Freiräume oder Personen und Lieferverkehr entstehen. Bei mehreren Montageorten setzen wir geringe Distanzen voraus. Der Fußboden bedarf einer genormten Ebenheit. So ist z.B. nach RAL-RG 614 eine Differenz von >12 mm in einem Abstand von 10 m unzulässig. Bei der Aufstellung auf Keller- und Geschossdecken muss durch den AG die Tragfähigkeit der Deckenkonstruktion geprüft werden. Beim Errichten von Anlagen mit hohen Stützlasten bzw. Bodenpressungen ist eine Bodenbeschaffenheit von min. B25 bei einer Stärke von min. 160 mm vorauszusetzen. Im Einzelfall werden vom AN detaillierte Angaben zur Verfügung gestellt, die dem AG als Prüfungsgrundlage seiner Bodenverhältnisse dienen. Der Boden muss zwecks Verankerungen frei bebohrbar sein. Die Prüfung auf vorhandene Leitungen sowie sensible Fundamentbestandteile erfolgt durch die AG. Magnesitgebundene Fußböden gehen mit Stahlteilen eine chemische Reaktion ein. Auf Magnesitfußböden ist der AN vor Angebotsabgabe hinzuweisen. Bei Wandbefestigungen ist die Beschaffenheit der Wand durch den AG zu prüfen. Den Monteuren ist elektrische Energie von 230V mit einer Absicherung von 16A kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der Ort muss ausreichend beleuchtet sein. Die Temperatur sollte +5 Grad Celsius nicht unterschreiten.
Baugenehmigung: Der Betreiber der Anlage hat die baurechtlichen Vorschriften mit der zuständigen Baubehörde zu klären.
Verpackungsmaterial: Das Verpackungsmaterial wird von unseren Monteuren in denen vom AG zugewiesenen Behältern entsorgt.
Nicht zum Leistungsumfang gehören : Maurerarbeiten wie Wand- und Deckendurchbrüche, Fundamente, Schächte etc., sowie das Verschließen von Durchbrüchen. Die Montage der Elektro- und Druckluftinstallation sowie Verkabelung (Herstellung der Netz- und Abnehmeranschlüsse) einschließlich des hierzu notwendigen Installationsmaterials.
Zusätzliche Arbeiten: Von den Montagebedingungen oder vom Auftrag abweichende Zusatzarbeiten oder hierdurch bedingte, zusätzliche Anfahrkosten, sind gesondert nach unseren Stundensätzen zu vergüten. Die Montageleitung ist zur unverzüglichen Meldung an den Sax GmbH-Innendienst angewiesen. Hierbei kann die Erfüllung an den vorgesehenen Montagetagen nicht sichergestellt werden. Die Stundensätze variieren gemäß der eingesetzten Fachkräfte.
Zu Fragen stehen Ihnen gerne unsere Innen- u. Außendienstmitarbeiter zur Verfügung.
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